Vertragsbedingungen: § 1
1.Die Kölner Anwaltverein Service GmbH übernimmt die Beförderung von Schriftgut (Anwaltspost) zwischen der Poststelle des Landgerichts Köln und den Poststellen der anderen Amtsgerichte im LG-Bezirk Köln, zur Staatsanwaltschaft Köln sowie den Fachgerichten und verschiedenen Behörden. Die angefahrenen Stellen sind in der Anlage 1 aufgeführt.
2.Die Transportfahrten werden werktäglich, montags
bis freitags, durchgeführt.
3.Haben sich Anwälte zur gemeinsamen Berufsausübung derart zusammengeschlossen, dass sie einen gemeinsamen Briefbogen verwenden, besteht ein Anspruch auf Beförderung der Anwaltspost nur dann, wenn alle in der Kanzlei tätigen Anwälte Vertragspartner sind. Ist dies nicht der Fall, ist die Service GmbH berechtigt, die Beförderung abzulehnen.
§ 2
1.Das Entgelt beträgt für den Anwalt, der Mitglied des Kölner Anwaltverein e.V. ist, 12,00 € monatlich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, für Nichtmitglieder 26,00 € monatlich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.Haben sich Anwälte zur gemeinsamen Berufsausübung
zusammengeschlossen, ist das Entgelt für jeden
in der Kanzlei tätigen Anwalt zu entrichten.
3.Das Entgelt ist jeweils für das gesamte Kalenderjahr am 01.03. fällig. Bei Abschluss des Vertrages im laufenden Kalenderjahr, ist der anteilige Betrag bis zum Jahresende sofort zur Zahlung fällig.
4.Der Auftraggeber ermächtigt die Kölner
Anwaltverein Service GmbH bis auf Widerruf, das Entgelt
zzgl. Mehrwertsteuer von seinem auf der Vorderseite
genannten Konto abzubuchen.
§ 3
1.Die Gefahr für den Transport trägt der Auftraggeber.
Die Kölner Anwaltverein Service GmbH hat nur für
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit einzustehen.
2.Die Beförderung innerhalb bestimmter Fristen
sichert die GmbH nicht zu, ebenso nicht den rechtzeitigen
Eingang beim Empfänger. Für den rechtzeitigen
Eingang fristgebundener Schriftstücke ist allein
der absendende Anwalt verantwortlich. Verzögerungen
beim Transport, die auf unvorhersehbare, außerhalb
des Verantwortungsbereichs der Service GmbH liegende
Umstände zurückzuführen sind, hat die
Kurierdienst GmbH nicht zu vertreten, insbesondere können
daraus keine Schadenersatzansprüche hergeleitet
werden.
Seitenanfang § 4
1.Die Kölner Anwaltverein Service GmbH verpflichtet
sämtliche Mitarbeiter zur Verschwiegenheit gem.
§ 43 a Abs. 2 BRAO.
2.Schadenersatzansprüche aus Verzug, positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung gegen die Service GmbH sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Höhe des Schadenersatzes im Haftungsfall ist begrenzt auf die Leistungen aus der von der Service GmbH abgeschlossenen Transport- und Haftpflichtversicherung. Seitenanfang
§ 5
Zum Zwecke der Vereinfachung und Beschleunigung der Beförderung verpflichtet sich der Anwalt, auf seinem Briefbogen die Nummer des ihm zugeteilten Anwaltsfachs aufzuführen und auf Schriftstücken, die an einen anderen Anwalt gerichtet sind – auch auf Schriftsatzabschriften für Gegner – die Anwaltsfachnummer des betreffenden Kollegen deutlich sichtbar zu vermerken.
§ 6
1.Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem 01. des Monats, der auf den Abschluss des Vertrages folgt. Es läuft auf unbestimmte Zeit.
2.Das Vertragsverhältnis kann schriftlich mit ein
Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
hiervon unberührt. Die Service GmbH kann insbesondere
dann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen,
wenn entgegen § 2 Nr. 2 nicht alle
in einer Kanzlei tätigen Anwälte Vertragspartner
der Kölner Anwaltverein Service GmbH sind.
§ 7
Die Kölner Anwaltverein Service GmbH ist berechtigt, das Entgelt für die vertraglichen Leistungen wegen steigender Kosten und/oder Erweiterung des Dienstleistungsangebots anzupassen. Anpassungen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung der Vertragspartner folgt. Eine wirksame Benachrichtigung kann durch eine Veröffentlichung im Mitteilungsblatt des Kölner Anwaltverein e.V. erfolgen. Maßgeblich ist in diesem Falle das Datum des Erscheinens der Mitteilungen. Bei Änderungen des Entgelts wird jedem Vertragspartner ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt. Wird dieses Recht nicht bis zum Beginn des zweiten Monats nach der Benachrichtigung wahrgenommen, wird die Änderung Vertragsbestandteil.
§ 8
Anwälte, die sich zur gemeinsamen Berufsausübung dergestalt verbunden haben, dass sie einen gemeinsamen Briefbogen verwenden, bevollmächtigen sich unter Vorbehalt des schriftlichen Widerrufs bis auf weiteres wechselseitig zur Entgegennahme oder Abgabe von Willenserklärungen. Diese Vollmacht gilt auch für die Entgegennahme von Kündigungen, jedoch nicht für den Ausspruch von Kündigungen.
§ 9
1.Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen
bedürfen der Schriftform. Mündliche
Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.
2.Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages
unwirksam sind oder werden sollten, wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige
zu ersetzen, die dem angestrebtem Ziel am nächsten
kommt.